Arbeitsplatz gesichert: Erfolg für Rosa Wrede in Gehrden
Rosa Wrede darf ihren Arbeitsplatz behalten – Ein Erfolg für gelebte Inklusion.
Die 21-jährige Rosa Wrede kann weiterhin dort arbeiten, wo sie sich wohlfühlt: in der Schulküche der Schulmensa in Gehrden. Die junge Frau mit kognitiver Beeinträchtigung war dort seit Herbst 2024 sozialversicherungspflichtig als Küchenhilfe angestellt – mit großer Motivation und Engagement. Doch der Arbeitsplatz stand auf der Kippe, da der übliche Lohnkostenzuschuss vom Inklusionsbetrieb abgelehnt wurde. Begründung: Rosa habe nicht die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige berufliche Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen.
Ein formales Kriterium, das an der Lebensrealität vieler junger Menschen mit Behinderung vorbeigeht – und dennoch rechtlich bindend ist. Erst durch das Einschreiten der Kanzlei IUS Social, vertreten durch Rechtsanwalt Carsten Gorbatenko, konnte eine Lösung erwirkt werden. Er bereitete eine Klage vor dem Sozialgericht vor, die jedoch letztlich nicht notwendig war: Das niedersächsische Sozialministerium erklärte in einer Stellungnahme, dass im Einzelfall sehr wohl Ausnahmen möglich sind. Die bisherigen Regelungen wurden damit in ihrer Starrheit rechtlich relativiert.
„Aus meiner Sicht verstößt die starre gesetzliche Regelung gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, deren Ziel es ist, Menschen mit Behinderung Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen“, betont RA Carsten Gorbatenko. Für Rosa Wrede bedeutete dies nicht weniger als die Sicherung ihres Arbeitsplatzes und die Anerkennung ihrer Leistung.
Mit Unterstützung ihrer Mutter, ihres Arbeitgebers sowie der Region Hannover konnte damit ein wichtiges Signal gesetzt werden: Inklusion bedeutet individuelle Lösungen statt pauschaler Regeln. Rosa hatte bereits ein Freiwilliges Soziales Jahr sowie mehrere Praktika absolviert und verfügt über 13 Monate Berufserfahrung – auch ohne „klassische“ Werkstattlaufbahn.
Kommentar von RA Carsten Gorbatenko: „Dieser Fall steht exemplarisch für viele junge Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und im Arbeitsleben Fuß zu fassen – und dennoch durch unflexible gesetzliche Vorgaben ausgebremst werden. Es muss künftig möglich sein, individuelle Lebensläufe auch rechtlich zu berücksichtigen. Inklusion beginnt nicht erst in der Werkstatt, sondern dort, wo Teilhabe tatsächlich gelebt wird.“
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